Nur Abwehr
Der Steinmarder (Martes foina) unterliegt dem Jagd- bzw. Naturschutzrecht. Angeboten werden ausschließlich Vergrämung und bauliche Abwehr – keine Tötung und keine Entnahme.
Geschlossen · öffnet Mo 07:00 Uhr
0151 72180244
15 / Marder
Martes foina
Fangen löst das Problem nicht.
Spuren einordnen →Unsere Arbeit ist nicht das Tier, sondern das Gebäude. Nur wenn Öffnungen gefunden und geschlossen werden, bleibt das Haus marderfrei.R / Rechtsstatus
Vor jeder Maßnahme steht die Art. Was danach angeboten werden darf, richtet sich nach ihrem Schutzstatus.
Nur Abwehr
Der Steinmarder (Martes foina) unterliegt dem Jagd- bzw. Naturschutzrecht. Angeboten werden ausschließlich Vergrämung und bauliche Abwehr – keine Tötung und keine Entnahme.
01 / Das offene Gebäude
Der nächste zieht durch dieselbe Öffnung ein.
Ein entfernter Marder hinterlässt eine offene Route und Duftmarkierungen. Erst die bauliche Sicherung beendet den Kreislauf – nicht der Fang eines einzelnen Tieres.

Eine kleine Öffnung unter Dachziegeln, am Ortgang oder im Lüftungsbereich genügt.
Kot und Urin markieren den genutzten Bereich und halten die Route attraktiv.
Laufwege, Beutereste und aufgerissene Dämmung zeigen die tatsächlichen Aufenthaltszonen.
Bleibt die Öffnung bestehen, kann ein anderes Tier dieselbe Route erneut nutzen.
02 / Beweisarchiv
Nicht jedes Geräusch im Dach ist ein Marder. Mehrere typische Befunde zusammen ergeben ein belastbares Bild und zeigen, welche Gebäudebereiche geprüft werden müssen.

Isolierungen werden aufgerissen, zu Laufgängen verdichtet und teilweise als Nestmaterial genutzt.

Wiederkehrende Kotplätze, Urinflecken und Geruch markieren bevorzugte Lauf- und Aufenthaltsbereiche.

Federn, Eierschalen und trockene Nahrungsreste können in ruhigen Dachzonen zurückbleiben.

Parallel verlaufende Kratzer und Abrieb liegen häufig an Balken, Fallrohren oder erreichbaren Trauföffnungen.
03 / Wirkung
Dauerhaft wird die Situation erst gelöst, wenn Zugänge, Kletterwege und Duftmarkierungen gemeinsam betrachtet werden. Vergrämungstechnik kann begleiten, aber niemals den Gebäudeschluss ersetzen.
Ursache beseitigen
Dauerhaft wirksam
Nur ergänzend
Kein Ersatz für den Verschluss
05 / Vorgehen
Bestimmen, abwägen und gezielt handeln – passend zu Art, Neststandort und Nutzung des Gebäudes.
Spuren, Geräusche, Zugänge, Laufwege und Nutzungszonen innen und außen erfassen.
Rechtslage, Fledermausprüfung, erreichbare Öffnungen und sinnvolle Reihenfolge zusammenführen.
Freigegebene Zugänge sichern, Kletterwege unterbrechen und markierte Stellen reinigen.
Den ausgeführten Gebäudeschluss auf Vollständigkeit prüfen und verbleibende Hinweise einordnen.
04 / Rechts- und Artenschutz
Marderabwehr am Gebäude ist kein Aktionismus. Jagdrecht, Jungtierschutz und mögliche Fledermausquartiere bestimmen Zeitpunkt und Vorgehen.
Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht. Fangen und Töten sind Jagdausübung und nicht Teil dieser Gebäudesicherung.
Schonzeit: 1. März bis 15. OktoberVor Vergrämung oder Verschluss werden Dach und Gebäude auf geschützte Fledermausquartiere geprüft.
Quartierschutz gilt ganzjährig
06 / Häufige Fragen
Klar · persönlich · fachlich
Fangen ist Jagdausübung und Sache des Jagdausübungsberechtigten. Für das Gebäude löst es außerdem die Ursache nicht: Öffnung und Duftmarkierung bleiben bestehen.
Ungewohnte Geräusche können kurzfristig stören. Marder gewöhnen sich jedoch häufig daran; ein Radio ersetzt weder die Suche nach dem Einstieg noch den Gebäudeschluss.
Ultraschall ist höchstens eine Ergänzung. Gewöhnungseffekte sind bekannt, und ein unabhängiger Nachweis dauerhafter Wirkung gegen Marder im Dach liegt nicht vor. Haustiere und jüngere Menschen können die Töne ebenfalls wahrnehmen.
Ein genutzter Dachraum bleibt durch Zugänge, geschützte Liegeplätze und Duftmarkierungen attraktiv. Solange diese Ursachen bestehen, kann dasselbe oder ein anderes Tier zurückkehren.
Nein. Höppner sichert Gebäude, nicht Fahrzeuge. Für Reinigung und Schutz des Motorraums ist eine Fachwerkstatt die richtige Adresse.
Häufig reichen kleine Lücken unter Dachziegeln, an Traufe und Ortgang, in Lüftungsbereichen oder an beschädigten Übergängen. Äste, Fallrohre und Rankhilfen können den Zugang erleichtern.
Dachstühle können gleichzeitig Fledermausquartiere sein. Diese Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geschützt – auch zeitweise unbesetzte Quartiere. Deshalb muss vor Vergrämung oder Verschluss geprüft werden.
Die Anfahrt beträgt 39,90 €. Der weitere Aufwand hängt von Zahl, Lage und Erreichbarkeit der vermuteten Zugänge ab und wird erst nach fachlicher Einordnung festgelegt; einen Notdienstzuschlag gibt es bei uns nicht.
Marderspuren im Gebäude?