Bekämpfung zulässig
Diese Art ist nicht besonders geschützt. Nach fachlicher Bestimmung und bei vernünftigem Grund (§ 39 BNatSchG) ist eine Bekämpfung zulässig – unter den geltenden Vorgaben (u. a. TRGS 540) und mit Sachkundenachweis.
Geschlossen · öffnet Mo 07:00 Uhr
0151 72180244
04 / Mäuse
Mus musculus
Das Problem ist selten die Maus. Entscheidend ist die Lücke, durch die sie immer wieder ins Gebäude gelangt.
Einsatz anfragen →Winzige Öffnungen. Große Wirkung.R / Rechtsstatus
Vor jeder Maßnahme steht die Art. Was danach angeboten werden darf, richtet sich nach ihrem Schutzstatus.
Bekämpfung zulässig
Diese Art ist nicht besonders geschützt. Nach fachlicher Bestimmung und bei vernünftigem Grund (§ 39 BNatSchG) ist eine Bekämpfung zulässig – unter den geltenden Vorgaben (u. a. TRGS 540) und mit Sachkundenachweis.
02 / Bestimmung
Körperbau, Augen, Ohren und Fundort geben erste Hinweise. Die sichere Einordnung entsteht aus Tier und Situation gemeinsam.



03 / Eintrittswege
Mäuse brauchen keinen offenen Eingang. Schon ungefähr 6–7 Millimeter können genügen, wenn Kopf und Körper hindurchpassen.

Unsaubere Anschlüsse und kleine Ringspalten prüfen.

Spalten am Boden und seitliche Anschlüsse beachten.

Gitter, Übergänge und Kellerfenster kontrollieren.

Durchbrüche dauerhaft und nagersicher schließen.
04 / Spuren lesen
Ein einzelner Hinweis ist noch kein vollständiges Bild. Fundort, Häufigkeit und Kombination zeigen, wo genauer hingesehen werden sollte.

Meist dunkel, reisförmig und ungefähr 3–8 mm lang.

Feine Kerben an Verpackungen, Holz oder Kabeln.

Zerkleinertes Papier, Textilien oder Dämmstoff.

Leises Trippeln und Rascheln in Wand oder Decke.

Kann in geschützten Hohlräumen auf Aktivität hinweisen.
05 / Ehrliche Einordnung
Eine einzelne Maus lässt sich häufig selbst in den Griff bekommen. Wichtig ist, nicht nur zu fangen, sondern den Zugang zu finden.
Einzelner Fund
Wenn keine wiederkehrenden Spuren erkennbar sind, helfen oft wenige konsequente Schritte.
Wiederkehrende Aktivität
Bei anhaltenden Spuren muss Ursache, Zugang und Umfang gemeinsam eingeordnet werden.
06 / Vorgehen
Die wirksame Reihenfolge beginnt mit dem Zugang – nicht mit einer beliebigen Maßnahme.
Tier, Aktivität und Fundbereiche gemeinsam betrachten.
Fugen, Leitungen, Türen und angrenzende Bereiche prüfen.
Für Umfang und Nutzung die passende Lösung wählen.
Öffnungen mit geeigneten, nagersicheren Materialien schließen.
Kontrollieren, ob Aktivität und neue Spuren ausbleiben.
07 / Häufige Fragen
Klar · persönlich · fachlich
Typische Hinweise sind kleine dunkle Kotspuren, feine Nageschäden, Nestmaterial, nächtliches Trippeln oder Rascheln und ein muffiger Geruch in geschützten Bereichen.
Häufig ja. Stellen Sie geeignete Fallen so auf, dass Kinder und Haustiere nicht gefährdet werden, kontrollieren Sie sie regelmäßig und suchen Sie parallel nach dem Zugang. Klebefallen sollten aus Tierschutzgründen nicht verwendet werden.
Fallen reduzieren die sichtbare Aktivität, beseitigen aber keine Öffnung am Gebäude. Bleibt der Zugang offen, können weitere Tiere denselben Weg nutzen.
Schon ungefähr 6–7 mm können für Mäuse genügen. Kritisch sind besonders Rohr- und Kabeldurchführungen, Türspalten, Lichtschächte und unsaubere Bauteilanschlüsse.
Wo Nager waren, sollte Kot nicht trocken gekehrt oder gesaugt werden – gerade die Rötelmaus kann das Puumala-Hantavirus übertragen. Die sichere Vorgehensweise beschreibt das Merkblatt des Robert Koch-Instituts; im Zweifel übernehmen wir die Reinigung fachgerecht.
Die Anfahrt beträgt 39,90 €. Nach der Einordnung vor Ort erhalten Sie ein verbindliches Angebot für die passende Maßnahme, bevor wir beginnen; einen Notdienstzuschlag gibt es bei uns nicht.
Spuren entdeckt?