Bekämpfung zulässig
Diese Art ist nicht besonders geschützt. Nach fachlicher Bestimmung und bei vernünftigem Grund (§ 39 BNatSchG) ist eine Bekämpfung zulässig – unter den geltenden Vorgaben (u. a. TRGS 540) und mit Sachkundenachweis.
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01 / Wespen & Hornissen
Vespidae
Wespen reagieren empfindlich auf Eingriffe am Nest. Eine sichere Bestimmung kommt vor jeder Maßnahme.
Einsatz anfragen →Vor einer Maßnahme zuerst die Art bestimmen lassen.R / Rechtsstatus
Vor jeder Maßnahme steht die Art. Was danach angeboten werden darf, richtet sich nach ihrem Schutzstatus.
Bekämpfung zulässig
Diese Art ist nicht besonders geschützt. Nach fachlicher Bestimmung und bei vernünftigem Grund (§ 39 BNatSchG) ist eine Bekämpfung zulässig – unter den geltenden Vorgaben (u. a. TRGS 540) und mit Sachkundenachweis.
Besonders geschützt
Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) ist besonders geschützt (§ 44 BNatSchG, BArtSchV). Das Nest darf nicht ohne Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt, zerstört oder eigenmächtig umgesiedelt werden. Mit dieser Genehmigung ist eine fachgerechte Umsiedlung statt Bekämpfung möglich.
02 / Bestimmung
Merkmale im direkten Vergleich – so erkennen Sie den Unterschied.


Ihr Ruf ist schlechter als ihr Verhalten: Hornissen sind ausgesprochen friedfertig und verteidigen nur ihr Nest – ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer Wespe.
03 / Wespen verstehen
Die meisten Arten bleiben unbemerkt. Am Tisch begegnen uns vor allem Deutsche und Gemeine Wespe.
Deutsche und Gemeine Wespe interessieren sich für süße Speisen, Fleisch und Getränke. Viele andere Arten leben zurückgezogen und werden kaum bemerkt.
Wespen fangen andere Insekten und verfüttern sie an ihre Larven. Wer ihre Lebensweise versteht, kann Konflikte häufig vermeiden und ihre nützliche Seite besser einordnen.
Im Spätsommer ist das Volk am größten und fällt besonders häufig auf.
Im Herbst endet der Lebenszyklus des Volkes. Junge, begattete Königinnen überwintern geschützt und gründen im folgenden Frühjahr ein neues Volk.

04 / Erkennung
04.1 / Einordnung
Nicht jedes Nest muss entfernt werden. Entscheidend sind Art, Standort und das tatsächliche Risiko im Alltag.
wenn der Bereich selten genutzt wird und ausreichend Abstand möglich ist.
an Türen und Durchgängen, in Innenräumen, bei Allergierisiko oder in sensiblen Gewerbebereichen.
05 / Bis zur Klärung
Ruhe bewahren. Abstand halten. Nicht selbst am Nest arbeiten.
Bleiben Sie ruhig und halten Sie ausreichend Abstand zum Nest und zur Einflugstelle.
Sperren Sie den direkten Bereich nach Möglichkeit ab, ohne sich dem Nest zu nähern.
Vermeiden Sie schnelle Bewegungen, Schläge und eigene Sprühversuche am Nest.
Verschließen Sie Einflugstellen nicht eigenständig. Tiere können sonst andere Wege suchen.
06 / Der Ablauf
Bestimmen, abwägen und gezielt handeln.

Situation einordnen
Art bestimmen
Vorgehen abstimmen
Sauber abschließen
07 / Häufige Fragen
Klar · persönlich · fachlich
Das hängt von Art, Standort und Situation ab. Wild lebende Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt werden (§ 39 BNatSchG), und Hornissen (Vespa crabro) stehen unter besonderem Schutz. Lassen Sie das Nest daher vor einer Maßnahme fachlich prüfen.
Das klären wir persönlich anhand von Standort, Zugänglichkeit und Dringlichkeit. Rufen Sie uns an oder senden Sie aussagekräftige Fotos für eine erste Einordnung.
Die Anfahrt beträgt 39,90 €. Nach der Einordnung vor Ort erhalten Sie ein verbindliches Angebot für die passende Maßnahme, bevor wir beginnen; einen Notdienstzuschlag gibt es bei uns nicht.
Das alte Nest wird in der Regel nicht erneut bezogen. Geeignete Hohlräume und Zugänge können jedoch in einer späteren Saison wieder interessant werden.
Ein scharfes Foto von Tier, Nest oder Einflugstelle kann eine erste Einordnung ermöglichen. Je nach Situation ist eine Prüfung vor Ort erforderlich.
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